Begriff | Definition |
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Aufenthaltsgestattung | Für die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland ist der Aufenthalt gestattet. Da noch nicht geprüft wurde, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wird oder der Mensch wieder ausreisen muss, ist dies aber noch kein Aufenthaltstitel. Die Bescheinigung, die Menschen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, heißt Aufenthaltsgestattung. Zurück |